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   SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10   

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https://dejure.org/2011,25070
SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10 (https://dejure.org/2011,25070)
SG Aachen, Entscheidung vom 29.03.2011 - S 13 KR 4/10 (https://dejure.org/2011,25070)
SG Aachen, Entscheidung vom 29. März 2011 - S 13 KR 4/10 (https://dejure.org/2011,25070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten einer Zahnersatzversorgung; Anforderungen an die elektornische Übermittlung eines Widerspruchs; Notwendigkeit des Bestehens eines Anspruchs auf entsprechende Naturalleistung nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften

    Auszug aus SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10
    Der hier streitbefangene Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer Versorgung mit Zahnersatz nach §§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a, 55, 56 SGB V hat u.a. die Prüfung der beabsichtigten Versorgung und deren vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse zur Voraussetzung (so: BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R).

    Nach dem dargestellten Regelungskomplex ist die Genehmigung der zahnprothetischen Versorgung vor ihrer Durchführung und nach Prüfung des entsprechenden HKP Voraussetzung des Leistungsanspruchs nach § 55 Abs. 1 SGB V (BSG, Urteil vom 30.06.2009 -B 1 KR 19/08 R).

    Das dargestellte - vorliegend nicht eingehaltene - Verfahren der Vorlage und Prüfung des HKP durch die Krankenkasse vor der zahnprothetischen Behandlung gilt nicht nur für den Fall einer im EG-Ausland beschafften Zahnersatzversorgung mit Kostenerstattung nach § 13 Abs. 4 SGB V, sondern auch für eine im Inland durchgeführte Zahnersatzbehandlung mit Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V (BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R

    Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10
    In beiden Fällen müssen die Leistungen sowohl den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 SGB V entsprechen als auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 SGB V genügen (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R; Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R).

    Hingegen spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen in diesen Fällen die Überprüfung zweifelhafter oder unschlüssiger Abrechnungen oder die Geltendmachung dabei zu Tage getretener Verstösse gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verbieten und in Kauf nehmen wollte, dass gegebenenfalls auch nachweisbar das Maß des Notwendigen überschreitende oder sogar insgesamt unnötige Behandlungen bezahlt werden müssen (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R).

    Zugleich übernimmt er das Risiko, das die in Anspruch genommenen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang den Erfordernissen des SGB V entsprechen und die entstandenen Kosten deshalb ganz oder teilweise nicht erstattet werden (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R).

  • LSG Hessen, 11.07.2007 - L 9 AS 161/07

    Widerspruchseinlegung per E-Mail

    Auszug aus SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10
    Die Sicherung der Authentizität ist durch einfache E-mails nicht gewährleistet (vgl. hierzu: Hess. LSG, Beschluss vom 11.07.2007 - L 9 AS 161/07 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.06.2007 - L 8 SO 60/07 ER).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R

    Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder

    Auszug aus SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10
    In beiden Fällen müssen die Leistungen sowohl den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 SGB V entsprechen als auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 SGB V genügen (BSG, Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R; Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 60/07
    Auszug aus SG Aachen, 29.03.2011 - S 13 KR 4/10
    Die Sicherung der Authentizität ist durch einfache E-mails nicht gewährleistet (vgl. hierzu: Hess. LSG, Beschluss vom 11.07.2007 - L 9 AS 161/07 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.06.2007 - L 8 SO 60/07 ER).
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